====== Teilnahmebedingungen und Haftsungsausschluß ====== Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer (m/w/d) die nachfolgenden Teilnahmebedingungen des Heiterwanger-See-Laufs. Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer/innen sowie Nordic-Walker/innen (mit Stöcken!), unabhängig von Alter und Vereinszugehörigkeit. Die Teilnahme auf Fahrrädern bzw. mit anderem Sportgerät ist nicht gestattet. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr! Die Teilnehmer erkennen an, dass die Wanderwege und Straßen während der Veranstaltung nicht gesperrt sind, sämtliche Wanderwege und Straßen auch von anderen Personen benützt werden dürfen und grundsätzlich gilt die StVO. Den Anordnungen des Veranstalters und den mit der Durchführung beauftragten Organen sind Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die sich nicht Regelkonform verhalten, von der Veranstaltung auszuschließen. Das Verlassen der markierten Strecke ist verboten und führt zur Disqualifikation. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Geringfügige Änderungen oder Zeitverschiebungen vorbehalten. Die Teilnehmer erklären, dass sie für diese Sportveranstaltung ausreichend trainiert haben, körperlich gesund sind bzw. der Gesundheitszustand ärztlich überprüft wurde. Alle Teilnehmer haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie haftpflicht- und unfallversichert sind. Für verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden tragen alle Teilnehmer selbst die zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Der Veranstalter und die mit der Durchführung betrauten Organe lehnen jede Haftung für Unfälle aller Art und eventuell daraus entstehenden Forderungen sowohl seitens der Teilnehmenden als auch von Dritten ab. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden bzw. für abhanden gekommene Gegenstände. Der Veranstalter ist berechtigt, aus eigenem Ermessen – insbesondere aber bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen – die Streckenführung zu verändern. Die entsprechenden Änderungen werden auf der Veranstaltungsseite und vor Ort mittels Lautsprecherdurchsage mitgeteilt. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter und durch die Behörden möglich. Bei Absage, Abbruch, Änderungen oder Verkürzung der Strecke besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren oder sonstiger Ersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter. Dem Veranstalter steht es frei, eine Anmeldung zu akzeptieren oder abzulehnen bzw. jemanden von der Veranstaltung auszuschließen. Mit der Anmeldung sind die Teilnehmer einverstanden und bestätigen, dass… * die Personen- und Adressdaten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden (siehe [[datenschutz|Datenschutz-Informationen]]). * der Veranstalter oder von ihm beauftragte Partner – Interviews, Fotos, Video- und TV-Aufnahmen machen dürfen und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert genutzt werden dürfen. * die Adressdaten für Werbezwecke durch den Veranstalter verwendet werden dürfen. * die Startnummer nicht verändert wird, während des gesamten Laufs gut sichtbar getragen wird und nicht weitergegeben wird. * bei der Meldung angegebener Name, Jahrgang, Wohnort und Team der Wahrheit entsprechen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung hier auf der Veranstaltungswebseite! Letzte Änderung: 22.02.2026